Tipps für den Schulalltag
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden
Was ist zu tun, ...
...wenn der Unterricht Ihres Kindes erst zur 2. Stunde beginnt?
Schicken Sie Ihr Kind pünktlich zur Schule. Da wir für zu früh eingetroffene Kinder keine Aufsicht haben, besteht immer wieder die Gefahr, dass sie die lernenden Klassen stören.
Im Winter und bei schlechtem Wetter ist das Warten draußen auch nicht besonders angenehm.
...wenn Sie Ihr Kind nicht in die Schule schicken können?
Benachrichtigen Sie bitte immer gleich ein/e Mitschüler/in. Diese/r kann dann gleich zum Unterrichtsbeginn Bescheid geben. Diese Maßnahme dient der Sicherheit Ihrer Kinder, denn wenn ein Kind ohne Mitteilung fehlt, forschen wir sofort nach.
Bitte vermeiden Sie telefonische Entschuldigungen, denn der Anrufbeantworter kann nicht immer rechtzeitig abgehört werden.
Spätestens am 3. Versäumnistag geben sie eine schriftliche Entschuldigung durch ein anderes Kind oder selbst in der Schule ab. Die Entschuldigung sollte folgende Angaben enthalten:
Angabe der versäumten Tage (von...bis...) oder voraussichtliche Dauer des Fehlens
Grund des Fehlens, z.B. Erkrankung, Arztbesuch, etc. Die Begründung "Aus privaten Gründen" genügt nicht.
Bei einzelnen versäumten Unterrichtsstunden gilt die Regelung entsprechend.
...wenn Ihr Kind krank ist?
Schicken Sie es bitte nicht in die Schule!
Kinder, die an einer starken Erkältung leiden oder gar bereits zu Hause erbrochen oder Durchfall haben, können dem Unterricht nicht folgen, fühlen sich unwohl und können von uns nicht wirklich gut versorgt werden.
Abgesehen davon, dass wir sonst vor dem Problem stehen, das kranke Kind unterbringen zu müssen und unter Umständen nicht einmal die Eltern erreichen können, sind weder die anderen Eltern noch wir begeistert, mit Bakterien oder Viren unnötig eingedeckt zu werden.
...wenn Ihr Kind Läuse hat?
Kopfläuse sind unangenehm und verbreiten sich schnell. Bitte melden Sie einen Befall sofort der Schule oder der Lehrerin. Sie sind sogar dazu verpflichtet, denn nur dann besteht die Möglichkeit eine weitere Ausbreitung in der Schule zu verhindern!
Läuse sind keine Schande, sie können jeden befallen und müssen deshalb nicht verheimlicht werden.
...wenn Ihr Kind einen Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg hat?
Melden Sie alle diesbezüglichen Unfälle im Büro der Schule und sagen Sie bei ärztlichen Behandlungen, dass es sich um einen Schulunfall handelt, weil die Kosten dann vom Hessischen Gemeindeunfallversicherungsverband übernommen werden.
Die Kostenübernahme hängt aber von unserer Unfallmeldung ab, die wir nur abgeben können, wenn Sie uns informiert haben.
...wenn Ihr Kind sich in der Schule verletzt hat?
Bei Wundversorgungen dürfen wir kein Desinfektionsmittel verwenden (Schockgefahr). Kleinere Verletzungen können wir deshalb nur mit Wasser reinigen und abdecken. Sie sollten deshalb zu Hause die Wunde noch einmal nachprüfen und Ihnen geeignet erscheinende weitere Behandlungen durchführen.
...wenn Sie ein Gespräch mit dem/der Klassenlehrer/in Ihres Kindes wünschen?
Sie schreiben diesen Wunsch in das Mitteilungsheft Ihres Kindes um einen Termin zu vereinbaren.
Gespräche zwischen Tür und Angel finden in einer sehr unruhigen Atmosphäre statt und sind deshalb meist unergiebig und für alle Beteiligten wenig hilfreich. Sie sollten deshalb unterbleiben.
...wenn Ihr Kind Sachen in der Schule vergessen oder nach dem Unterricht nicht mehr gefunden hat?
Die Kinder sollten ihre Sachen wiedererkennen. Bitte kennzeichnen Sie möglichst alle Kleider und Gegenstände Ihres Kindes mit seinem Namen. Wir können gefundene Gegenstände dann zuordnen.
Sie oder Ihr Kind sollten sich möglichst umgehend darum kümmern, die Sachen zu holen oder mit unserer Hilfe zu suchen. Wenn Sie etwas vermissen, sehen Sie am besten zuerst im jeweiligen Klassenraum oder der Hakenleiste davor nach.
Vieles findet sich wieder, weil es von Kindern an andere Plätze gehängt wurde. Herr Dilger, unser Hausmeister, sammelt die Kleiderfundsachen. Sie können bei ihm eingesehen werden.
In der Turnhalle hilft Ihnen der dortige Hausmeister (Herr Schuchmann) weiter.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Platzgründen in regelmäßigen Abständen, meist zu Beginn der Ferien, alle liegengebliebene Fundsachen endgültig entsorgen müssen.
...wenn sich Ihre Adresse oder Telefonnummer ändert?
Informieren Sie uns möglichst schnell, damit wir Sie im Notfall erreichen können. Eine kurze Notiz mit den neuen Daten an die Klassenlehrer reicht aus.
...wenn Sie ihr Kind zur Schule bringen oder abholen?
Bitte kommen Sie pünktlich und halten Sie sich nicht in den Fluren vor den Klassenzimmertüren auf.
Parken Sie bitte Ihr Auto so, dass andere Kinder bei Ihrem Schulweg nicht gefährdet werden. Sie können auch einen etwas entfernteren Treffpunkt mit Ihrem Kind vereinbaren und es läuft einige Meter zu Fuß. Für die Schulwegsicherheit wäre das ein großer Fortschritt, für die Fitness Ihres Kindes auch.
...wenn Ihr Kind etwas vergessen hat und Sie es ihm in die Schule bringen wollen?
Bitte stören Sie nicht den Unterricht, um zum Beispiel ein Butterbrot nachzureichen. Diese Unterbrechung geht zu Lasten von allen Kindern. Wenn es unbedingt nötig ist etwas nachzubringen, so übergeben Sie es bitte in den Pausenzeiten (9.15 - 9:30 Uhr und 11.15 - 11.30 Uhr).
...wenn Ihr Kind von der Schule beurlaubt werden soll?
- wenn es maximal 2 Tage sind, beantragen Sie dies bitte vorher mit Begründung bei der Klassenlehrerin.
- bei mehr als 2 Tagen oder bei Beurlaubungen im Anschluss an die Ferien beantragen Sie dies bitte vorher schriftlich mit Begründung bei der Schulleitung.
Beurlaubungen im Anschluss an die Ferien (vor Ferienbeginn oder nach den Ferien) können nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen (hierzu zählt nicht die Verlängerung der Urlaubsreise oder das günstige Reiseangebot) gewährt werden. Sie müssen mindestens 3 Wochen vorher, bzw. 3 Wochen vor Ferienbeginn schriftlich bei der Schulleitung beantragt und begründet werden. Die Schulleitung entscheidet.
Um grundsätzlich Missverständnisse bei plötzlich auftretenden Erkrankungen unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt zu vermeiden, bitten wir darum, unaufgefordert eine (kurze) ärztliche Bescheinigung vorzulegen, wenn Ihr Kind direkt vor oder im Anschluss an Ferien erkrankt.
...wenn es im Sommer heiß wird?
An unserer Schule gibt es kein Hitzefrei. Als Ausgleich geben die Lehrkräfte an heißen Tagen keine oder nur wenige Hausaufgaben auf. Auf diese Weise erreichen wir, dass alle Kinder gleich behandelt werden.
...wenn der Unterricht Ihres Kindes erst zur 2. Stunde beginnt?
Schicken Sie Ihr Kind pünktlich zur Schule. Da wir für zu früh eingetroffene Kinder keine Aufsicht haben, besteht immer wieder die Gefahr, dass sie die lernenden Klassen stören.
Im Winter und bei schlechtem Wetter ist das Warten draußen auch nicht besonders angenehm.
...wenn Sie Ihr Kind nicht in die Schule schicken können?
Benachrichtigen Sie bitte immer gleich ein/e Mitschüler/in. Diese/r kann dann gleich zum Unterrichtsbeginn Bescheid geben. Diese Maßnahme dient der Sicherheit Ihrer Kinder, denn wenn ein Kind ohne Mitteilung fehlt, forschen wir sofort nach.
Bitte vermeiden Sie telefonische Entschuldigungen, denn der Anrufbeantworter kann nicht immer rechtzeitig abgehört werden.
Spätestens am 3. Versäumnistag geben sie eine schriftliche Entschuldigung durch ein anderes Kind oder selbst in der Schule ab. Die Entschuldigung sollte folgende Angaben enthalten:
Angabe der versäumten Tage (von...bis...) oder voraussichtliche Dauer des Fehlens
Grund des Fehlens, z.B. Erkrankung, Arztbesuch, etc. Die Begründung "Aus privaten Gründen" genügt nicht.
Bei einzelnen versäumten Unterrichtsstunden gilt die Regelung entsprechend.
...wenn Ihr Kind krank ist?
Schicken Sie es bitte nicht in die Schule!
Kinder, die an einer starken Erkältung leiden oder gar bereits zu Hause erbrochen oder Durchfall haben, können dem Unterricht nicht folgen, fühlen sich unwohl und können von uns nicht wirklich gut versorgt werden.
Abgesehen davon, dass wir sonst vor dem Problem stehen, das kranke Kind unterbringen zu müssen und unter Umständen nicht einmal die Eltern erreichen können, sind weder die anderen Eltern noch wir begeistert, mit Bakterien oder Viren unnötig eingedeckt zu werden.
...wenn Ihr Kind Läuse hat?
Kopfläuse sind unangenehm und verbreiten sich schnell. Bitte melden Sie einen Befall sofort der Schule oder der Lehrerin. Sie sind sogar dazu verpflichtet, denn nur dann besteht die Möglichkeit eine weitere Ausbreitung in der Schule zu verhindern!
Läuse sind keine Schande, sie können jeden befallen und müssen deshalb nicht verheimlicht werden.
...wenn Ihr Kind einen Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg hat?
Melden Sie alle diesbezüglichen Unfälle im Büro der Schule und sagen Sie bei ärztlichen Behandlungen, dass es sich um einen Schulunfall handelt, weil die Kosten dann vom Hessischen Gemeindeunfallversicherungsverband übernommen werden.
Die Kostenübernahme hängt aber von unserer Unfallmeldung ab, die wir nur abgeben können, wenn Sie uns informiert haben.
...wenn Ihr Kind sich in der Schule verletzt hat?
Bei Wundversorgungen dürfen wir kein Desinfektionsmittel verwenden (Schockgefahr). Kleinere Verletzungen können wir deshalb nur mit Wasser reinigen und abdecken. Sie sollten deshalb zu Hause die Wunde noch einmal nachprüfen und Ihnen geeignet erscheinende weitere Behandlungen durchführen.
...wenn Sie ein Gespräch mit dem/der Klassenlehrer/in Ihres Kindes wünschen?
Sie schreiben diesen Wunsch in das Mitteilungsheft Ihres Kindes um einen Termin zu vereinbaren.
Gespräche zwischen Tür und Angel finden in einer sehr unruhigen Atmosphäre statt und sind deshalb meist unergiebig und für alle Beteiligten wenig hilfreich. Sie sollten deshalb unterbleiben.
...wenn Ihr Kind Sachen in der Schule vergessen oder nach dem Unterricht nicht mehr gefunden hat?
Die Kinder sollten ihre Sachen wiedererkennen. Bitte kennzeichnen Sie möglichst alle Kleider und Gegenstände Ihres Kindes mit seinem Namen. Wir können gefundene Gegenstände dann zuordnen.
Sie oder Ihr Kind sollten sich möglichst umgehend darum kümmern, die Sachen zu holen oder mit unserer Hilfe zu suchen. Wenn Sie etwas vermissen, sehen Sie am besten zuerst im jeweiligen Klassenraum oder der Hakenleiste davor nach.
Vieles findet sich wieder, weil es von Kindern an andere Plätze gehängt wurde. Herr Dilger, unser Hausmeister, sammelt die Kleiderfundsachen. Sie können bei ihm eingesehen werden.
In der Turnhalle hilft Ihnen der dortige Hausmeister (Herr Schuchmann) weiter.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Platzgründen in regelmäßigen Abständen, meist zu Beginn der Ferien, alle liegengebliebene Fundsachen endgültig entsorgen müssen.
...wenn sich Ihre Adresse oder Telefonnummer ändert?
Informieren Sie uns möglichst schnell, damit wir Sie im Notfall erreichen können. Eine kurze Notiz mit den neuen Daten an die Klassenlehrer reicht aus.
...wenn Sie ihr Kind zur Schule bringen oder abholen?
Bitte kommen Sie pünktlich und halten Sie sich nicht in den Fluren vor den Klassenzimmertüren auf.
Parken Sie bitte Ihr Auto so, dass andere Kinder bei Ihrem Schulweg nicht gefährdet werden. Sie können auch einen etwas entfernteren Treffpunkt mit Ihrem Kind vereinbaren und es läuft einige Meter zu Fuß. Für die Schulwegsicherheit wäre das ein großer Fortschritt, für die Fitness Ihres Kindes auch.
...wenn Ihr Kind etwas vergessen hat und Sie es ihm in die Schule bringen wollen?
Bitte stören Sie nicht den Unterricht, um zum Beispiel ein Butterbrot nachzureichen. Diese Unterbrechung geht zu Lasten von allen Kindern. Wenn es unbedingt nötig ist etwas nachzubringen, so übergeben Sie es bitte in den Pausenzeiten (9.15 - 9:30 Uhr und 11.15 - 11.30 Uhr).
...wenn Ihr Kind von der Schule beurlaubt werden soll?
- wenn es maximal 2 Tage sind, beantragen Sie dies bitte vorher mit Begründung bei der Klassenlehrerin.
- bei mehr als 2 Tagen oder bei Beurlaubungen im Anschluss an die Ferien beantragen Sie dies bitte vorher schriftlich mit Begründung bei der Schulleitung.
Beurlaubungen im Anschluss an die Ferien (vor Ferienbeginn oder nach den Ferien) können nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen (hierzu zählt nicht die Verlängerung der Urlaubsreise oder das günstige Reiseangebot) gewährt werden. Sie müssen mindestens 3 Wochen vorher, bzw. 3 Wochen vor Ferienbeginn schriftlich bei der Schulleitung beantragt und begründet werden. Die Schulleitung entscheidet.
Um grundsätzlich Missverständnisse bei plötzlich auftretenden Erkrankungen unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt zu vermeiden, bitten wir darum, unaufgefordert eine (kurze) ärztliche Bescheinigung vorzulegen, wenn Ihr Kind direkt vor oder im Anschluss an Ferien erkrankt.
...wenn es im Sommer heiß wird?
An unserer Schule gibt es kein Hitzefrei. Als Ausgleich geben die Lehrkräfte an heißen Tagen keine oder nur wenige Hausaufgaben auf. Auf diese Weise erreichen wir, dass alle Kinder gleich behandelt werden.


