Kündigung

Der Betreuungsplatz Ihres Kindes kann zum Ende des Schuljahres gekündigt werden.
Die Kündigung muss bis 4 Wochen vor Ende des Schuljahres dem Vorstand vorliegen.
Als Schuljahresende gilt der 31. August des laufenden Jahres.

Bei wichtigen Gründen (wie z.B. Umzug, Schulwechsel) kann auch vorzeitig gekündigt werden. Es obliegt dem Vorstand, zu welchem Termin die Kündigung wirksam wird.

Mit der Kündigung der Betreuung kann auch gleichzeitig die Mitgliedschaft gekündigt werden. Man kann jedoch bis auf weiteres Mitglied im Verein bleiben und somit auch an den Sitzungen weiterhin teilnehmen und sich in eine Funktion wählen lassen.

Mit der Kündigung verhält es sich änlich, wie bei der Anmeldung. Laden Sie sich bitte das Kündigungsformar herunter, füllen es aus und lassen es uns fristgerecht zukommen.

>> Kündigungsformular

 

 

Betreuende Grundschule Hirschbachschule e.V.  |  Am Mühlbach 15  |  64354 Reinheim  |  Tel.: 0 61 62 - 80 96 67